Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I aus E zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet.
Die Anordnung von Ratenzahlungen bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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