LG Rottweil - Beschluß vom 29.01.1996 (3 T 142/95) - DRsp Nr. 1997/1553
LG Rottweil, Beschluß vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 3 T 142/95
DRsp Nr. 1997/1553
Die Legitimation eines nichtehelichen Kindes kroatischer Eltern, das in Deutschland lebt, richtet sich nach kroatischem Recht. Hiernach tritt die Legitimation bereits durch das Anerkenntnis der Vaterschaft ein.