LG Mannheim - Beschluß vom 06.02.1996 (4 T 166/95) - DRsp Nr. 1997/659
LG Mannheim, Beschluß vom 06.02.1996 - Aktenzeichen 4 T 166/95
DRsp Nr. 1997/659
Eine verfassungskonforme Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt, daß die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 4ZSEG, wonach ein Sachverständiger Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer hat, dann entsprechend anzuwenden ist, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Rechtsanwalt als Betreuer seinen Vergütungsanspruch geltend macht.