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2000
Sonstige
Sonstige
LG
LG Leipzig
LG Leipzig - Beschluß vom 14.06.2000
16 T 1714/00
Normen:
BGB
§
1836
Abs.
1
,
2
, § 1908i Abs.
1
;
FGG
§
12
, § 56g;
Fundstellen:
FamRZ 2000, 1451
LG Leipzig - Beschluß vom 14.06.2000 (16 T 1714/00) - DRsp Nr. 2001/10015
LG Leipzig,
Beschluß
vom 14.06.2000
- Aktenzeichen 16 T 1714/00
DRsp Nr. 2001/10015
»Zur Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz durch das Amtsgericht für einen beruflich tätig gewesenen Betreuer nach dem Tode des Betreuten.«
Normenkette:
BGB
§
1836
Abs.
1
,
2
, § 1908i Abs.
1
;
FGG
§
12
, § 56g;
Fundstellen
FamRZ 2000, 1451
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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