LG Augsburg - Beschluß vom 26.02.1996 (5 T 3660/95) - DRsp Nr. 1997/1536
LG Augsburg, Beschluß vom 26.02.1996 - Aktenzeichen 5 T 3660/95
DRsp Nr. 1997/1536
Die deutschen Gerichte sind für ein Verfahren, das den Entzug der elterlichen Sorge zum Gegenstand hat, international zuständig, wenn die Mutter, die die israelische Staatsangehörigkeit besitzt, mit dem nichtehelichen Kind, dessen Vater deutscher Staatsangehöriger ist und das daher sowohl die israelische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach Israel ausreist.