Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung.
Die Gerichtskosten der Beschwerde und der Anschlussbeschwerde tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 62.289,09 € (= 24.073,10 € + 38.215,99 €) festgesetzt.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|