I.
Der Kläger wendet sich als Konkursverwalter des Nachlasses des vorverstorbenen Ehemanns einer inzwischen ebenfalls verstorbenen Sozialhilfeempfängerin gegen die Inanspruchnahme des seiner Verwaltung unterliegenden Nachlasses auf Kostenersatz wegen der Ehefrau gewährter Sozialhilfe. Die Beteiligten streiten vor allem um die Frage, ob im Falle des Vorversterbens des Ehegatten des Hilfeempfängers mit dem Tod des Letzteren eine - kumulative - Ersatzpflicht der Erben beider Ehegatten für die bis zum Ableben des erstverstorbenen Ehegatten aufgewendeten Sozialhilfeleistungen entsteht.
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