1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Halberstadt vom 19. Juni 2017 abgeändert:
Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu 2 und 3 jeweils zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf einen Wert der Gebührenstufe bis zu 900,00 € festgesetzt.
I.
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