Die Beschwerden der Antragsgegner gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 27. August 2015 werden zurückgewiesen.
Die Antragsgegner tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten haben um den Umgang der Antragsgegner, der Großeltern, mit dem Kind der Antragsteller gestritten.
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