Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin dahin abgeändert, dass der Antragstellerin die Kosten des Ehescheidungsverfahrens auferlegt werden.
Der Antragstellerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von bis zu 900 € auferlegt.
Die Antragstellerin hat mit Antragschrift vom 18.11.2008 Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens einschließlich der Folgesache Sorgerecht begehrt. Mit Verfügung vom 28. November 2008 hat der Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme im Prozesskostenhilfeverfahren erhalten.
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