I. Die Parteien streiten über Kindesunterhalt ab November 2004.
Die drei minderjährigen Kläger, geboren im Februar 1994, März 1995 und November 1996, sind die Kinder der Beklagten aus ihrer früheren, im Jahr 2002 geschiedenen Ehe mit deren Vater. Die Kinder leben im Haushalt des Vaters, der arbeitslos ist. Sie gehen zur Schule.
Die im Mai 1971 geborene Beklagte besitzt den Schulabschluss der 8. Klasse und eine Berufsausbildung als Köchin. Sie ist wiederverheiratet und seit dem Jahr 2000 arbeitslos. Aus der neuen Ehe sind Ende Januar 2006 zwei Töchter hervorgegangen. Diese leben im Haushalt der Beklagten und ihres ebenfalls arbeitslosen Ehemannes in B....
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