1. Der Ablehnungsbescheid vom 18.01.2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.10.2007 wird aufgehoben.
2. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
5.
I.
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