Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
BFH, Beschluss vom 09.07.2003 - Aktenzeichen VIII B 6/03
DRsp Nr. 2003/11088
Kindergeld; Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
Es ist eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten dann nicht vorliegt, wenn das Kind in dieser Zeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und es hierbei Einkünfte erzielt, die zur Bestreitung seines Unterhaltsbedarfs ausreichen.