I. Die 1976 geborene T, die Tochter des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger), brach Ende Februar 1997 ein Studium ab. Im Februar 1997 bewarb sie sich für ein Diakonisches Jahr in X (Ausland). Im März 1997 nahm sie an einem Auswahlwochenende teil und entschied sich am 24. März 1997 für die Teilnahme an dem Diakonischen Jahr. Sie leistete es vom 8. September 1997 bis zum 30. Mai 1998 in X ab. Dabei handelt es sich, wie zwischen den Beteiligten nicht streitig ist, um die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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