I. Die 1974 geborene T, die Tochter des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger), besuchte von August 1995 bis einschließlich Juni 1996 eine Fachoberschule für Wirtschaft. Die Schulausbildung endete am 27. Juni 1996. Ab dem 28. Juni 1996 war T arbeitslos gemeldet. Am 4. November 1996 begann sie ein dreimonatiges Praktikum in einer Kindertagesstätte, das Voraussetzung für ein --von ihr zunächst angestrebtes-- Studium des Sozialwesens war.
T erhielt im Jahr 1996 für die Monate Januar bis Juni Leistungen nach dem
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|