BFH, Beschluss vom 08.04.2003 - Aktenzeichen VIII B 2/03
DRsp Nr. 2003/7266
Kinderfreibetrag, Übertragung
Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG 1998, nach der ein nicht zusammen zur ESt veranlagtes Elternpaar nicht mehr die Möglichkeit hat, den Kinderfreibetrag einvernehmlich auf nur einen Elternteil zu übertragen, verfassungsgemäß ist.
Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) nicht in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt.
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