1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Sache unter Aufhebung des am 25. August 2015 verkündeten Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg (Familiengericht) an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 231.250,00 EUR festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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