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1978
Sonstige
OLG
KG
KG vom 23.06.1978
1 AR 39/78
Normen:
BGB
§
1632
;
Fundstellen:
FamRZ 1978, 706
KG - 23.06.1978 (1 AR 39/78) - DRsp Nr. 1994/7990
KG,
vom 23.06.1978
- Aktenzeichen 1 AR 39/78
DRsp Nr. 1994/7990
Ist den Eltern die Personensorge nach §§
1666
,
1666a
BGB
entzogen worden, so ist das Vormundschaftsgericht zuständig, wenn das Jugendamt als Pfleger von den Eltern das Kind herausverlangt.
Normenkette:
BGB
§
1632
;
Fundstellen
FamRZ 1978, 706
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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