KG - 20.11.1978 (15 UF 2572/78) - DRsp Nr. 1994/7986
KG, vom 20.11.1978 - Aktenzeichen 15 UF 2572/78
DRsp Nr. 1994/7986
A. Aus dem Grundgedanken der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich, daß auch die Festlegung der Höhe des Wirtschaftsgeldes von den Eheleuten im gegenseitigen Einvernehmen vorzunehmen ist. Keiner der Ehegatten kann verlangen, daß er »die Kasse verwaltet«.
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