I. Der Betroffene befindet sich seit 13.10.2005 unter Betreuung, für die der Beteiligte zu 1. als Berufsbetreuer bestellt worden ist. Aufgrund eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Aachen befand sich der Betroffene vom 21.09.2005 bis zum 28.10.2005, sodann für kurze Zeit freiwillig bis 13.12.2005 in der Universitätsklinik B in einer geschlossenen Station. Ab dem 14.12.2005 wurde er aufgrund der Genehmigung einer Unterbringung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung gegen seinen Willen weiterhin in der Universitätsklinik bis zum 17.01.2006 behandelt. Seit dem 18.01.2006 befindet er sich in den Rheinischen Kliniken C; diesem Aufenthalt liegt ein Unterbringungsbefehl gemäß §
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