I.
Die Antragstellerin und der Antragsgegner streiten über das Sorgerecht für ihr eheliches Kind J. P. (geboren 18. Oktober 1994). Die Kindesmutter und das Kind sind deutsche Staatsbürger, der Kindesvater besitzt die ukrainische Staatsbürgerschaft.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|