I.
Das Katholische Krankenhaus T. K in F sowie der Beteiligte zu 2), ein Enkel der Betroffenen, haben mit Schreiben vom 6.9.2006 für die damals in dortiger Behandlung befindliche Betroffene die Einrichtung einer umfassenden Betreuung, u.a. auch für den Bereich der Gesundheitsfürsorge angeregt. Die Maßnahme sei wegen der Notwendigkeit der Durchführung einer Bauchhöhlenspiegelung zur Abklärung akuter und mit Schmerzen verbundener entzündlicher Prozesse im Bauchraum eilbedürftig. Als Wohnort der Betroffenen ist in dem Schreiben die Anschrift E xx, xxx I angegeben. Das Schreiben ging als Fax am 11.9.2006 bei dem Amtsgericht Essen ein.
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