I.
Die Antragstellerin, geboren am 04.12.1980, ist die Tochter des Antragsgegners. Seit dem Abschluss der Schule mit der mittleren Reife im Sommer 2000 hat sie weder ihre Ausbildung fortgesetzt noch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Sie hat zuletzt einen eigenen Hausstand gehabt und von den Unterhaltszahlungen ihres Vaters, dem Kindergeld und finanzieller Unterstützung durch die Mutter gelebt. Der Antragsgegner hat seine Unterhaltszahlungen von monatlich 309,00 EURO ab August 2003 eingestellt. Das hat die Antragstellerin zum Anlass genommen, Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage auf Auskunft und Unterhaltszahlung zu erheben.
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