Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nauen vom 07.12.2010, 20 F 48/09, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I. Die Kindeseltern streiten in der Beschwerdeinstanz über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend das aus ihrer Ehe hervorgegangene Kind S... E..., geboren am ....08.2001.
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