Die Klägerin macht im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Sie ist die Tochter der vorverstorbenen Tochter des Erblassers aus dessen erster Ehe. Der Erblasser und seine zweite Ehefrau hatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben und die Beklagten als ihre Erben im Falle ihres "gleichzeitigen Todes" bestimmt. Am 27. Mai 1993 setzten der Erblasser und seine zweite Ehefrau ihrem Leben durch Kopfschüsse ein Ende; der Erblasser starb eine halbe Stunde nach seiner Frau.
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