1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremen vom 16.12.2016 und das ihm zugrunde liegende Verfahren aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht - Familiengericht - Bremen zurückverwiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den Kindeseltern gegeneinander aufgehoben. Ihre im Beschwerdeverfahren angefallenen außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten jeweils selbst.
3. Der Kindesmutter wird Gelegenheit gegeben, binnen 2 Wochen eine aktuelle Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 ZPO) nebst Belegen zur Akte zu reichen.
4. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
5. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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