1. Auf die Beschwerde des Antragstellers vom 18.08.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sonneberg vom 13.7.2016, zugestellt am 18.7.2016, Az. 3 F 135/16, Nichtabhilfeentscheidung vom 12.9.2016, aufgehoben.
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