1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rostock vom 15. November 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Beschwerdewert: 3.000 €
2. Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin Dr. Ackermann beigeordnet. Der Betroffene hat auf die Prozesskosten monatliche Raten von 15 € ab 1. Juli 2011 zu zahlen. Die Zahlungen sind an die Bundeskasse zu leisten.
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