I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluß für den im Kreis Herzogtum Lauenburg (Land Schleswig-Holstein) gelegenen Abschnitt II der 110-kV-Bahnstromleitung Lüneburg-Boizenburg. Das Vorhaben, dessen Trägerin die Beigeladene ist, dient der Stromversorgung der Bahnstrecke Berlin-Büchen-Hamburg. Durch die geplante Bahnstromleitung wird das im Zuge der Elektrifizierung dieser Strecke geplante Unterwerk Boizenburg mit dem vorhandenen Unterwerk Lüneburg verbunden und an das niedersächsische Bahnstromnetz angeschlossen.
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|