Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 23. Juli 2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Krefeld unter Zurückweisung der weiter gehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert.
Der am 16. Mai 2012 vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Krefeld geschlossene Vergleich - 68 F 248/09 - wird unter Zurückweisung der weiter gehenden Anträge dahin gehend abgeändert, dass der Antragsteller ab 1. Februar 2014 nur noch verpflichtet ist, nachehelichen Unterhalt in Höhe von 482,00 € monatlich an die Antragsgegnerin zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Antragsteller zu 3/8 und die Antragsgegnerin zu 5/8, diejenigen des zweiten der Antragsteller zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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