Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts Wedding vom 10.7.2020 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Nachlasspflegerin Rechtsanwältin CXXX wird eine Vergütung in Höhe von 1.592,61 Euro (in Worten: eintausendfünfhundertzweiundneunzig 61/100 Euro) bewilligt.
Die Vergütung ist aus dem Nachlass zu erstatten.
Der weitergehende Vergütungsantrag der Nachlasspflegerin wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten erfolgt nicht.
I.
Am 10.7.2019 verstarb Herr RXXX in Berlin. Der Beteiligte zu 2) ist sein Sohn und Alleinerbe.
Mit Beschluss vom 6.11.2019 ordnete das Amtsgericht Nachlasspflegschaft an und bestellte die Beteiligte zu 1) zur Nachlasspflegerin.
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