1. Die Erstbeschwerde der Firma ... pp. für Deutschland gegen Absatz 5 des - durch Beschluss vom 23. Februar 2015 berichtigten - Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 7. Januar 2015 - 4 F 261/12 VA wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dieser Absatz zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
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