Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 30. April 2014 geändert.
Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.
Die Anschlussrevision der Klägerin gegen das vorgenannte Urteil wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung.
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