1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 28. Januar 2010 - 4 F 219/09 VA - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I. Durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in St. Ingbert vom 21. März 2003 - 4 F 24/00 - wurden die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner geschieden und (u. a.) der Versorgungsausgleich geregelt. Das Urteil ist seit dem 6. Mai 2003 rechtskräftig.
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