Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht - Familiengericht - Frankenthal zurückverwiesen.
II.Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtsgebühren nicht erhoben, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
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