I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 30.09.2016 -
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 95.892,12 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H. eines Haftungsanteils von 2/3 von den Beklagten aus einem Verkehrsunfall vom 14.09.2010.
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