1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - H. vom 22.01.2024 wie folgt
abgeändert:
Der Antragstellerin wird ratenfrei Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt bewilligt.
2. Die Festgebühr für das Beschwerdeverfahren wird nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die beteiligten Eltern, beide polnische Staatsangehörige, streiten um das Umgangsrecht der Antragstellerin (im Folgenden Kindesmutter) mit den beiden minderjährigen Kindern M. und N., die sich in der Obhut des Antragsgegners (im Folgenden Kindesvater) befinden.
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