LG Nürnberg-Fürth, - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 5109/94
AG Hersbruck, - Vorinstanzaktenzeichen 598/92
Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts
BayObLG, Beschluß vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 1Z BR 114/95
DRsp Nr. 1996/28651
Geschäftsfähigkeit als Voraussetzung der Ausübung eines erbvertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts
»1. Die Ausübung eines erbvertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts setzt voraus, das der Erblasser bei Abgabe der Rücktrittserklärung geschäftsfähig ist. 2. Zur Geschäfts- und Testierfähigkeit bei fortgeschrittener Cerebralsklerose (fortgeschrittener Demenz vom Multiinfarkttyp).«