1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Wendel vom 23. Januar 2012 - 16 F 337/11 UG - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
3. Dem Antragsteller wird die nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren verweigert.
I.
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