Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Köpenick vom 17. Mai 2017 unter Aufrechterhaltung im Übrigen zu Ziffer 1 geändert:
Dem Vater wird das Recht zur Schulanmeldung sowie zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes des Kindes G## ### allein übertragen.
Den Eltern wird aufgegeben, gemeinsame Elterngespräche bei der Beratungsstelle für Kinder, Jugendlichen und Eltern (Erziehung- und Familienberatung) der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband #### e.V. am Standort H############# (Tel. #####) oder E################### (Tel. #######) aufzunehmen.
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