Die Beschwerde des ### vom 10. Februar 2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 13. Januar 2017 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern der am 11. Dezember 2009 geborenen E### ##### streiten um das Umgangsrecht mit dem Kind. E## besucht derzeit die dritte Klasse der #### Grundschule in ########.
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