I. Die 79-jährige Betroffene verfügt über Vermögen von fast 270.000,00 DM und monatliche Einkünfte von ca. 6.100,00 DM, denen monatliche Ausgaben von ca. 4.000,00 DM gegenüber stehen. Der Beteiligte zu 2. ist eines ihrer fünf Kinder und auf übereinstimmenden Vorschlag aller Geschwister im Einverständnis mit der Betroffenen durch Beschluss des Amtsgerichts vom 27.11.1998 zum Betreuer, u. a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt. Bereits zuvor hatte der Beteiligte zu 2., dem die Betroffene eine notarielle Vorsorgevollmacht erteilt hatte, deren Vermögen verwaltet. Dieses ist per Dezember 1999 wie folgt angelegt:
Bundesschatzbriefe 35.000,00 DM
Sparbriefe 31.000,00 DM
Anteile der P. B. 18.500,00 DM
Rentenfonds "Liga-Pax-K-Union" 115.000,00 DM
Girokonto, Sparbuch 9.500,00 DM
Festgeld (1 Monat) 60.000,00 DM
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