Geltendmachung von während des Berufungsverfahrens entstandenen Abänderungsgründen
OLG Hamm, Beschluß vom 04.03.1996 - Aktenzeichen 8 WF 57/96
DRsp Nr. 1997/581
Geltendmachung von während des Berufungsverfahrens entstandenen Abänderungsgründen
Entstehen Abänderungsgründe während des Laufs des Berufungsverfahrens, dann müssen die geänderten Umstände gegebenenfalls durch Anschlußberufung geltend gemacht werden.