Streitig ist, ob der Klägerin (Klin.) ein Freibetrag gemäß §
Der Erblasser, W. L. , starb am 09.10.1995. Er hatte seine Lebensgefährtin, die Klin., zu seiner alleinigen Erbin eingesetzt; Testament vom 11.10.1993. Die Klin. hatte nach dem Testament ua. folgende Vermächtnisse zu erfüllen: Übertragung von Beteiligungen an den Firmen
- L. gesellschaft mbH
- L. GmbH & Co. KG
- M. GmbH, und zwar
an R. T. , eine langjährige Angestellte.
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