Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 25. November 2008 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mettmann vom 16. Mai 2008 wie folgt abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten tragen die Kläger.
Von Rechts wegen
Die Kläger begehren von der Beklagten die Rückzahlung eines Pflichtteils.
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