Fiktive Berechnung steuerlicher Nachteile infolge der Versteuerung der Unterhaltsleistung
OLG Bamberg, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 7 UF 29/00
DRsp Nr. 2005/13294
Fiktive Berechnung steuerlicher Nachteile infolge der Versteuerung der Unterhaltsleistung
»Kosten eines aktiven Unterhaltsprozesses stellen als zwangsläufige und existentiell notwendige Aufwendungen zur Sicherung des Lebensbedarfs außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33EStG dar und sind als solche bei Ermittlung der fiktiven Steuerlast des Unterhaltsberechtigten als diese Last mindernd zu berücksichtigen, so dass sich der Entlastungsanspruch gegen den vom Realsplitting Gebrauch machenden Teil erhöht.«