I. Die am 26. Oktober 1928 geborene Ehefrau (Antragstellerin) war seit dem 21. Januar 1955 mit Ulrich D., einem Vorstandsmitglied der Antragsgegnerin, verheiratet. Die Ehe wurde durch Urteil vom 1. März 1991 geschieden, ohne daß ein öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Im Scheidungsverfahren hatten die Eheleute mit Genehmigung des Gerichts eine Vereinbarung gemäß § 1587o BGB geschlossen, in der es heißt:
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