Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Halle (Saale) vom 03. März 2011 in Gestalt des Nichtabhilfebeschlusses vom 28. März 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Familiengericht zurückverwiesen.
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