Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 4. März 2015 aufgehoben, soweit mit diesem die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10. November 2014 zurückgewiesen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Die im Jahre 1943 geborene Betroffene leidet an einer wahnhaften Störung. Mit Beschluss vom 10. November 2014 hat das Amtsgericht für sie eine Berufsbetreuerin mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post sowie Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten bestellt und als Überprüfungszeitpunkt den 10. November 2016 bestimmt. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2014 hat es den Aufgabenkreis der Betreuerin im Wege der einstweiligen Anordnung befristet bis 10. Mai 2015 um die Aufenthaltsbestimmung erweitert.
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