Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller nimmt den Antragsgegner, seinen ehemaligen Schwiegersohn, auf Zahlung von 86.139,50 € in Anspruch.
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